Schwermetalle im Boden

Der oberste Bereich der festen Erdrinde, der durch Klima, Organismen und den Menschen umgestaltet wird ist der Boden. Er bildet mit der Atmosphäre, Lithosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre die Kompartimente der terrestrischen ökosysteme. Der Boden hat eine charakteristische Gestalt, die im vertikalen Schnitt, dem sog. Bodenprofil, an einer Folge von Bodenhorizonten erkennbar ist. Diese Eigenschaften der Bodenhorizonte sind das Ergebnis mehrerer parallel bzw. aufeinander folgend ablaufender Prozesse der Bodenbildung. Der Boden hat mehrere Bodenfunktionen. Die Qualität des Bodens wird durch Bodennutzung und Schadstoffeintrag gefährdet.

Der Boden kann durch verschiedene Wege mit Schwermetallen belastet werden. Genannt werden können Emissionen, Ablagerungen aus Altlasten oder der Eintrag durch Klärschlamm und Düngemittel. In geringerem Masse sind auch schwermetallhaltige Pestizide eingesetzt worden, die eine Verunreinigung des Bodens zur Folge hatten.

Die Schwermetallgehalte im Boden sind aufgrund der verschiedenen Bodenarten sehr unterschiedlich. Erstes Kriterium ist der Humusanteil des Bodens wegen seiner hohen Bindungsfähigkeit So gelten beispielsweise im Sandboden im Raum Berlin Bleigehalte unter 10 mg/kg als unbelastet, wohingegen im Bergischen Land durchaus Bleigehalte um 150 mg/kg möglich sind.

Eine einheitliche gesetzliche Regelung des Bodens, etwa in Form eines Bodenschutzgesetzes, existiert seit Ende der neunziger Jahre. Der Boden findet zusätzlich in einer Vielzahl von Einzelgesetzen neben anderen als besonderes Schutzziel Erwähnung. (Bundesnaturschutzgesetz, Klärschlammverordnung, Abfallgesetz, Pflanzenschutzgesetz) Der Boden ist mit anderen Umweltschutzaufgaben aufs engste verflochten. So ist er z.B. von dem durch das Wasserhaushaltsgesetz und die einzelnen Landeswassergesetze verfolgten Grundwasserschutz kaum zu trennen, weil Einträge, die zunächst den Boden belasten, fast regelmässig auch in das Grundwasser gelangen.

Die Analytik und anschließende Bewertungen von Schwermetallen im Boden ist u.a. im Rahmen der Klärschlammverordnung juristisch regelmentiert. Im folgenden stellen wir zusammenfassend einige Listen vor. Als Analysemethode wird in unserem Labor nach Trocknung mit anschliessenden Königswasseraufschluss (entsprechend DIN 38414S7) das ICP-MS (entsprechend der DIN 38409 E29) verwendet.

Die Klärschlammverordnung


Element ph über 6 pH 5-6
Cd 1,5 1
Cr 100 100
Cu 60 60
Hg 1 1
Ni 50 50
Pb 100 100
Zn 200 150


Gehalte in mg/kg nach Königswasseraufschluss

Die Kloke-Liste

Bei diesen Richtwerten handelt es sich um Orientierungsdaten für tolerierbare Gesamtgehalte einiger Elemente in Kulturböden. Diese Liste entstammt dem Erlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Baden-Würtemberg.
Element häufig tolerierbar
Cd 0,1-1 3
Cr 2-50 100
Cu 1-20 100
Hg 0,1-1 2
Ni 2-50 50
Pb 0,1-20 100
Zn 1-20 50
B 5-30 25
Sb 0,1-0,5 5
As 2-20 20
Co 1-10 50
Sn 1-20 50


Gehalte in mg/kg nach Königswasseraufschluss

Die Holland-Liste

Interventions- (I) und Richtwerte (S) der Niederlande. Die Werte beziehen sich auf einen Standardboden mit 25 % Ton und 10 % organischem Anteil.
Element I S
Cd 0,8 12
Cr 100 380
Cu 36 190
Hg 0,3 10
Ni 35 210
Pb 85 530
Zn 140 720
As 29 55
Co 20 240
Ba5 200 625
Mo 10 200


Gehalte in mg/kg nach Nassveraschung.

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